§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der PRODATEC GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der PRODATEC GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der PRODATEC GmbH anzuzeigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Vertragsschluss (1) Vertragsangebote der PRODATEC GmbH sind freibleibend. (2) Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden durch die PRODATEC GmbH. Diese erfolgt schriftlich, per Telefax oder durch Ausführung der Lieferung. (3) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, die nur schriftlich erfolgen können. (4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Produkteigenschaften sind nur als Näherungswerte angegeben und stellen keine Zusicherung dar. Zusicherungen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. (5) Die Verkaufsangestellten der PRODATEC GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. (6) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: PRODATEC GmbH • Burggraben 7 • D-51429 Bergisch Gladbach Telefax: 02204/ 98875 31 E-Mail: info@prodatec.de
Stand: 25.10.2012
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung oder Abholung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu gebenden Ware einen Preis von EUR 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung oder Abholung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 4 Preise
(1) Preise von Produkten, die als Vorankündigung markiert sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zum Erscheinen des Produktes ändern. Vorangekündigte Produkte können zum angezeigten Preis bestellt werden. Die PRODATEC GmbH kann bei Vorankündigungen weder den Preis, den Erscheinungstermin noch das Erscheinen zusichern. Bei eintretenden Änderungen wird die PRODATEC GmbH mit dem Kunden vor Ausführung des Auftrages Rücksprache halten. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, wird der Auftrag nicht durchgeführt.
(2) Alle Preise verstehen sich, falls nichts abweichendes vereinbart wird, zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung, sowie ohne sonstige Nebenleistungen (z.B. Installation, Schulung, gesondertes Zubehör usw.), sofern diese nicht gesondert angegeben sind. Die PRODATEC GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn nicht alle Produkte vorrätig sind und eine Teillieferung für den Kunden zumutbar ist, hierdurch bedingte Kosten trägt die PRODATEC GmbH.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die PRODATEC GmbH bietet den Kauf auf Rechnung Verbrauchern, Behörden, öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen nach positiver Bonitätsprüfung an (Wiederverkäufer werden ausschließlich per Vorkasse beliefert).
(2) Alle Rechnungen der PRODATEC GmbH sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Rechnungseingangs beim Kunden, aber spätestens drei Werktage nach dem Postausgang bei der PRODATEC GmbH. Maßgebend für den Fristablauf ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der PRODATEC GmbH. Im Verzugsfalle ist die PRODATEC GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PRODATEC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen; bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Des Weiteren gilt als vereinbart, dass die erste Mahnung kostenlos ist, jede weitere Mahnung jedoch mit 5€ Bearbeitungsgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
§ 6 Lieferung und Versand
(1) Alle von der PRODATEC GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags oder treten sonstige Umstände ein, die der PRODATEC GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen und hat die PRODATEC GmbH diese Umstände nicht zu vertreten, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die PRODATEC GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder einem Zulieferer gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nacherfüllungsfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder aus sonstigen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der PRODATEC GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der PRODATEC GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nacherfüllungsfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der PRODATEC GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, insbesondere im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware, so wird die PRODATEC GmbH von ihrer Lieferpflicht frei. In diesem Fall wird die PRODATEC GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(2) Verpackungs- und Versandkosten sowie die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen von der PRODATEC GmbH.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der PRODATEC GmbH zu melden. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht. Im Fall des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der vereinbarte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die PRODATEC GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der PRODATEC GmbH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut vertragswidrig und daher unzulässig. PRODATEC GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Die PRODATEC GmbH haftet für Schäden gleich welcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen. Sofern der Auftragnehmer wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und– beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, derer sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.
(2) Im Falle einer Inanspruchnahme der PRODATEC GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Dateien oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so setzen Gewährleistungsrechte eines Kunden voraus, dass dieser die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Wenn sich ein Mangel zeigt, hat der Kunde, der Unternehmer ist, diesen der PRODATEC GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(2) Die PRODATEC GmbH gewährleistet, dass die Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(3) Die PRODATEC GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch oder in der Preisliste enthaltende Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hardals auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
(4) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der PRODATEC GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
(5) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachlieferung beschränkt. Für alle Waren gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.
(6) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die angemessene Frist beträgt mindestens vier Wochen, sofern der Kunde nicht bereits vor Abschluss des Vertrages auf die Erfordernis einer kürzeren Frist hingewiesen hat. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
(7) Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
(8) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Lieferung; ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Lieferung.
§ 10 Zusätzliche Regelungen bei Softwareprodukten
(1) Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. durch Vorlage von Fehlermeldungen) machbar und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. durch Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
(2) Die PRODATEC GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
(3) Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial (Programmbeschreibung und die in der Software implementierte Benutzerführung und/oder Onlinehilfe) hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die PRODATEC GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäftsund Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehungen erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
(2) Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk „vertraulich“ zu versehen.
§ 12 Sonstiges
(1) Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der PRODATEC GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
(2) Es gilt deutsches Recht.
3) Ist der Kunde Unternehmer oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Bergisch Gladbach als Firmensitz der PRODATEC GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der PRODATEC GmbH.
(4) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und die inhaltlich der ursprünglichen Bestimmung am Nächsten kommt.